Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher des Berliner Doms,

damit Sie sich bei uns wohlfühlen, ist es wichtig, dass einige Dinge geregelt sind. Deshalb haben wir diese Hausordnung erstellt, die sich auf das Haus und die angrenzenden Außenflächen bezieht. Der Berliner Dom ist eine Kirche und auch während der touristischen Öffnungszeiten ein Ort des persönlichen Gebets und der Besinnung. Daher bitten wir alle Besucherinnen und Besucher, sich der Würde des Hauses angemessen zu verhalten.

1. Hausrecht
Durch das Domkirchenkollegium, vertreten durch den Vorsitzenden, wird die Ausübung des Hausrechts auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Berliner Doms sowie das Aufsichts- und Sicherheitspersonal des Berliner Doms übertragen. Den Anweisungen der genannten Personen ist Folge zu leisten, sie sind weisungsbefugt.

2. Besichtigung & Öffnungszeiten
Für die Besichtigung des Berliner Doms wird eine Domerhaltungsgebühr, ausschließlich bargeldlos, erhoben. Der Zugang zu allen liturgischen Veranstaltungen ist kostenfrei. Auf dieser Website finden Sie alle Informationen zu Preisen, Ermäßigungen und Öffnungszeiten. Bei Gottesdiensten, Andachten, Konzerten und Trauungen kann es zu Einschränkungen der Öffnungszeiten sowie der zu besichtigenden Räumlichkeiten kommen. Liturgische Veranstaltungen genießen stets Vorrang, hierbei ist eine Besichtigung der Predigtkirche nicht möglich. Während der ca. 20-minütigen Mittagsandachten mit gleichzeitigem touristischen Besucherverkehr ist in der Predigtkirche Platz zu nehmen.

3. Bekleidung
Wir bitten alle Besucher um eine Bekleidung, die der Würde des Gotteshauses angemessen ist. Unser Aufsichts- und Sicherheitspersonal ist berechtigt, Gästen mit allzu freizügiger Kleidung – wie zu kurze Röcke oder Hosen sowie schulterfreie oder tief dekolletierte Oberbekleidung – den Zugang in den Dom zu verwehren. Ebenso werden männliche Besucher gebeten, ihre Kopfbedeckung innerhalb des Berliner Doms abzunehmen. Ausgenommen sind Mitglieder verschiedener Religionsgemeinschaften wie z.B. Sikhs mit Turban, Juden mit Kippa sowie Würdenträger christlicher Kirchen.

4. Minderjährige Besucher
Eine touristische Besichtigung für Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren ist nur in Begleitung mindestens einer volljährigen Aufsichtsperson oder eines Elternteiles möglich. Für Schäden, die durch unbeaufsichtigte Minderjährige verursacht werden, haften die Erziehungsberechtigten oder die aufsichtspflichtigen Begleiterinnen und Begleiter.

5. Mitführen von Gegenständen und Tieren
Es gilt ein striktes Verbot für das Mitführen von Speisen und Getränken, Fahrrädern, Rollern, Skateboards, Rollschuhen, Laufrädern etc. sowie Koffern, Reisetaschen und Wanderrucksäcken. Handgepäck wie Handtaschen oder kleine Rucksäcke bis zu einer Größe DIN A3 sind erlaubt, unser Sicherheitspersonal ist berechtigt, stichpunktartig Taschenkontrollen vorzunehmen. Tiere dürfen nicht in den Berliner Dom sowie in die Domarkaden mitgeführt werden, mit Ausnahme von Blindenhunden sowie Hunden, die dem nachgewiesenen unmittelbaren therapeutischen Nutzen des Halters dienen.

6. Feuer und gefährliche Gegenstände
Das Rauchen, der Umgang mit Feuer, das Mitbringen von Pyrotechnik und jeglicher Art von Waffen sowie das Abstellen von brennenden Kerzen ist im gesamten Domgebäude inklusive der Außenkuppel strengstens untersagt. Das Anzünden von Gedenk- und Gebetskerzen ist ausschließlich an den dafür zur Verfügung stehenden Kerzenbäumen gestattet.

7. Fotos, Filme und Telefonate
Mobiltelefone sind ab Betreten des Berliner Domes auf „lautlos“ zu stellen, Telefonate sind nicht gestattet. Filmen und fotografieren während der touristischen Besichtigung ist ausschließlich zu privaten Zwecken erlaubt, jedoch ohne Blitzlicht und Stativ. Zur Wahrung der Urheber- und Persönlichkeitsrechte sowie aus Respekt vor betenden oder meditierenden Besuchern ist das Fotografieren, Filmen sowie die Aufzeichnung von Tonaufnahmen während aller liturgischen Veranstaltungen wie Gottesdienste und Andachten nicht gestattet.

8. Kuppel-Besichtigung
Der Kuppelaufstieg ist beschwerlich und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern oder volljährige Begleitpersonen haften für ihre Kinder und müssen eine ständige Aufsicht in allen Bereichen des Kuppelaufstieges gewährleisten. Wir empfehlen dringend, den Kuppelaufstieg nur in gutem Gesundheitszustand anzutreten, ein Aufzug steht nicht zur Verfügung und eine Umkehr ist auf dem letzten Abschnitt nicht mehr möglich. Die Öffnung des äußeren Kuppelumgangs ist witterungsabhängig - bei Starkregen, heftigem Schneefall, starker Vereisung und bei einer Windstärke über 6 bleibt die Außenkuppel geschlossen. Es ist strengstens untersagt, Gegenstände vom Kuppelumgang zu werfen sowie die Brüstung zu betreten oder zu erklettern. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.

9. Zum Schluss
Die Besucherinnen und Besucher haften persönlich für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden. Die Pflicht zur Kostenerstattung besteht auch bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Auslösung der Alarm- und Brandmeldeanlage.


Diese Hausordnung tritt ab dem 1. April 2022 in Kraft, sie liegt bei unserem Einlasspersonal aus und ist am Gebäude des Berliner Doms einsehbar.

Dr. Katharina Berner
Vorsitzende des Domkirchenkollegiums

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