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Wahl zum Domkirchenkollegium 2025

Bekanntmachungen der Wahlkommission zur Wahl zum Domkirchenkollegium 2025

In der Zeit vom 03.-17.11.2025 liegt das Wahlberechtigtenverzeichnis zur Auskunftserteilung in der Küsterei bereit. Es wird Auskunft darüber gegeben, ob und mit welchen Angaben die oder der Auskunftsuchende im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Zur Auskunftserteilung vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Küsterei.
Wer wahlberechtigt, jedoch in das Wahlberechtigtenverzeichnis nicht eingetragen ist, hat das Recht, bis zum Ablauf des 17.11.2025 schriftlich Beschwerde beim Domkirchenkollegium einzulegen.

Die Bekanntmachung des am 01.10.2025 aufgestellten Gesamtwahlvorschlags für die Wahl zum Domkirchenkollegium am 30.11.2025 erfolgt ab sofort durch Aushang im Vorraum der Domküsterei (Portal 11) und durch Abkündigung im Gottesdienst am 05.10.2025. Es besteht die Möglichkeit der Briefwahl, die persönlich oder durch eine/n Bevollmächtigte/n mündlich oder schriftlich frühestens nach Zugang der Wahlbenachrichtigung, spätestens jedoch bis zum 26.11.2025 zu beantragen ist. Die Kandidierenden stellen sich am Sonntag, dem 09.11.2025, nach dem 10-Uhr–Gottesdienst im Sophie-Charlotte-Saal vor und beantworten auch Ihre Fragen.

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