Chorordnung
Die Berliner Domkantorei ist ein überkonfessioneller, gemischter Chor am Berliner Dom. Sie singt in Gottesdiensten, Vespern und Konzerten zum Lob Gottes und zur kulturellen Bereicherung.
Leitung
Die Domkantorei wird verantwortlich geleitet von dem/der Domkantor:in.
Teilchöre
Die Domkantorei hat verschiedene Formationen: Den Oratorienchor mit zwei Gottesdienstteilchören (A- und B-Chor) sowie den Kammerchor, den Motettenchor, Projektchöre und eine Schola.
Mitsingen
(1) Über das Mitsingen in der Kantorei und in den Teilchören entscheidet der/die Domkantor:in, bei Neuaufnahmen oder in besonderen Fällen auf der Grundlage eines Vorsingens. Bei Bedarf erfolgt nach einem halben Jahr ein weiteres Vorsingen.
(2) Neuaufnahmen sind bis zum vollendeten 60. Lebensjahr möglich.
(3) Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr entscheidet der/die Domkantor:in auf der Grundlage eines zweijährlichen Vorsingens über die weitere Mitgliedschaft sowie die Zugehörigkeit zu den Teilchören.
Chorrat und Gemeindebeirat
(1) Der Chor wählt einen Chorrat.
(2) Der Chorrat besteht aus sechs Mitgliedern aus den Reihen des Chores. Alle zwei Jahre werden drei Mitglieder für vier Jahre in den Chorrat gewählt.
(3) Der Chorrat ist Bindeglied zwischen Chor und Dom, insbesondere Domkantor:in. Er unterstützt den/die Domkantor:in bei nicht primär künstlerischen Aufgaben. Er fördert die sozialen Belange der Chorgemeinschaft und ist Ansprechpartner für jedes Chormitglied. Er beschließt die Chorordnung.
(4) Die Domkantorei entsendet entsprechend der gültigen Gemeindeordnung zwei Mitglieder in den Gemeindebeirat der Domgemeinde.
(5) Der Chorrat wählt eine:n Sprecher:in. Diese:r pflegt in Abstimmung mit den zwei Vertreter:innen des Chores im Domgemeindebeirat den Kontakt zur Geschäftsführung des Doms und zum Domkirchenkollegium, beruft Sitzungen ein und leitet diese.
Proben- und Konzertteilnahme
(1) Die Kantoreimitglieder erscheinen pünktlich zu Beginn der Proben. Diese finden im Oratorienchor regulär montags von 19:15 bis 21:45 Uhr, im Kammerchor regulär dienstags von 19:00 bis 21:00 Uhr statt.
(2) Für die Mitwirkung bei Konzerten ist die Teilnahme an mindestens 75 % der Chorproben erforderlich, wobei Haupt- und Generalproben sowie Probenwochenenden bei der Berechnung nicht mitgezählt werden. An Probenwochenenden und -tagen zählt jede etwa dreistündige Probeneinheit als eine Chorprobe, die bei Teilnahme als Bonus hinzugerechnet wird.
(3) Zum Nachweis der erforderlichen Anwesenheitsquote werden Anwesenheitslisten geführt. Bei Nichterreichen der erforderlichen Anwesenheitsquote entscheidet der/die Domkantor:in auf der Grundlage eines Vorsingens über die Mitwirkung beim Konzert.
(4) Die Teilnahme an Haupt- und Generalproben ist verpflichtend.
Mitwirkung an Domgottesdiensten
(1) Für Mitglieder der Berliner Domkantorei ist die Mitwirkung bei jährlich mindestens drei Domgottesdiensten verpflichtend.
(2) Bei Verhinderung bemühen sich die Chormitglieder eigenständig um Ersatz aus einem anderen Teilchor und/oder Ensemble der Berliner Domkantorei.
Erscheinungsbild bei Auftritten
(1) Chorkleidung für Auftritte ist:
− Damen in schwarz, knöchellang und elegant.
− Herren in schwarzem Anzug mit schwarzem Hemd.
(2) Bei Auftritten werden in der Regel rote Chormappen der Domkantorei benutzt. Eine Chormappe kann gekauft oder in Ausnahmefällen für einen Auftritt ausgeliehen werden.
Anmeldung
(1) Die Chormitglieder registrieren sich im Chorsystem Singste und hinterlegen dort eine aktuelle E-Mail-Adresse, unter der sie für Kommunikationszwecke erreichbar sind.
(2) Zur Erleichterung der Organisation tragen die Chormitglieder frühzeitig ihre Anwesenheiten bei Proben, Gottesdiensten, Konzerten und sonstigen Chorterminen ein und aktualisieren ihre Einträge bei Bedarf.
Abmeldung
(1) Die Chormitglieder melden sich bei Austritt schriftlich bei dem/der Domkantor:in ab.
(2) Längere Abwesenheiten (mehr als sechs Wochen) werden schriftlich bei dem/der Domkantor:in angekündigt. Diese Chormitglieder werden im Chorsystem Singste bis zu einer ebenfalls schriftlich angekündigten Rückkehr als inaktiv markiert.
(3) Erfolgt keine entsprechende Abmeldung für eine Abwesenheit von mehr als acht Wochen erlischt die Mitgliedschaft in der Berliner Domkantorei.
Sonstiges
(1) Ausgeliehenes Material, insbesondere Noten und Chormappen, ist pfleglich zu behandeln, termingerecht zurückzugeben und bei Beschädigung oder Verlust zu ersetzen. Für größere Werke wie Oratorien und Kantaten ist der Erwerb eines eigenen Klavierauszugs wünschenswert.
(2) Alle Kantoreimitglieder unterstützen den reibungslosen Ablauf von Proben, Gottesdiensten, Konzerten sowie sonstigen Chorterminen und übernehmen insbesondere praktische Hilfstätigkeiten, wie z. B. Auf- und Abbau der Stühle.
(3) Die Domkantorei erhebt keine Mitgliedsbeiträge. Eine finanzielle Unterstützung der Chorarbeit durch eine Mitgliedschaft im Förderkreis der Berliner Domkantorei e.V. oder eine mitgliedschaftsunabhängige Spende an den Förderkreis wird ausdrücklich begrüßt.
(4) Alle Kantoreimitglieder sind herzlich zu Chorfesten, Empfängen und sonstigen außermusikalischen Aktivitäten der Kantorei eingeladen, um neben der musikalischen Arbeit Kontakte zu knüpfen und zu pflegen und die Chorgemeinschaft zu festigen.
Stand 12.05.2024